Wir sind für Sie da!
Ein Anruf oder eine E-Mail genügen und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
Sie können uns telefonisch unter folgender Nummer erreichen:
Erfahren Sie hier, wie Sie eine Reha beantragen, was Sie im Falle eines Widerspruchs tun können, wie die Anmeldung funktioniert und was Sie zur Reha mitbringen sollten.
Grundsätzlich stehen Ihnen diese drei Wege offen:
Eine Anschlussrehabilitation (AR, früher Anschlussheilbehandlung (AHB)) ist eine medizinische Rehabilitation, die zeitnah nach einer Krankenhausbehandlung oder einer ambulanten Operation beginnt.
Je nach Kostenträger dauert eine AR drei bis vier Wochen. Sie kann verlängert werden, wenn es der behandelnde Arzt medizinisch begründet.
Eine AR kann ambulant oder stationär in unserer Klinik stattfinden.
Die AR soll Ihnen dabei helfen, körperliche Funktionen und Fähigkeiten zurückzugewinnen, die durch eine Operation oder Erkrankung verloren gegangen sind. Wenn Sie noch erwerbstätig sind, ist die Rückkehr ins Arbeitsleben ein weiteres Ziel der Behandlung.
Die Ärzte im Krankenhaus stellen fest, ob eine AR erforderlich ist. Die Mitarbeiter des Krankenhaus-Sozialdienstes (oft auch als Patientenservice oder Überleitungsmanagement bezeichnet) sind verpflichtet, Ihnen bei der Antragstellung und der Auswahl der richtigen Klinik zu helfen. Sie haben das Recht, die Rehabilitationseinrichtung selbst auszuwählen.
Sobald die Kostenübernahmeerklärung vorliegt, bzw. die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stimmen wir Ihren Aufnahmetermin mit dem behandelnden Krankenhaus ab.
Ein Heilverfahren (HV) ist eine medizinische Rehabilitation, die der Erhaltung Ihrer Gesundheit und Genesung dient. Sie werden vorwiegend mit natürlichen Heilmitteln behandelt. Möglich ist eine ambulante oder stationäre Behandlung.
Wenn Sie, z.B. als Privatpatient, nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können Sie nicht direkt von der Akutklinik in die Rehabilitationseinrichtung verlegt werden.
Für eine medizinische Reha kommt für Sie dann möglicherweise eine AGM in Frage. Diese ist möglich, wenn Sie berufstätig sind und in einer gesetzlichen Rentenversicherung, aber nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Die AGM wird auch dann angewandt, wenn die gestellte Diagnose nicht für eine Anschlussheilbehandlung anerkannt ist.
Sie können unsere Leistungen auch ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer in Anspruch nehmen. In diesem Fall rechnen wir unsere Leistungen direkt mit Ihnen ab.
Für weitere Fragen hierzu nehmen Sie gerne Kontakt mit unserer Patientenaufnahme auf.
Abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang übernimmt auch Ihre private Krankenversicherung die Kosten.
Bei fast allen medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen müssen Sie als Erwachsener 10 Euro pro Tag selbst zuzahlen.
Dabei gilt:
Sie waren in diesem Jahr schon einmal im Krankenhaus oder in einer Klinik und haben bereits Zuzahlungen geleistet? Bringen Sie bitte den Zahlungsbeleg dafür mit, damit wir dies berücksichtigen können.
Patienten unter 18 Jahren oder Patienten mit einem gültigen Befreiungsausweis sind von den Zuzahlungen befreit.
Ihr zuständiger Kostenträger begutachtet und prüft Ihren Antrag auf Rehabilitation. Sie erhalten daraufhin einen Bescheid, ob Ihr Antrag genehmigt wurde.
Innerhalb eines Monats können Sie dem Bescheid schriftlich widersprechen. Wir empfehlen, von diesem Recht Gebrauch zu machen: In vielen Fällen wird nach einem Widerspruch die Reha doch noch genehmigt.
Wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind, haben Sie einen Anspruch auf Reha: Laut § 4 Sozialgesetzbuch I haben Sie ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Die Rehabilitation ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen.
Oft ist es für Patienten schwierig zu entscheiden, was sie in die Klinik mitbringen sollten. Unsere Kofferpackliste hilft Ihnen. Möglicherweise treffen einige Dinge für Sie nicht zu, etwa Badebekleidung bei frisch operierten Patienten.
Wir stellen Ihnen einmal in der Woche zwei Handtücher und ein Badetuch zur Verfügung. Sofern Sie mehr benötigen, bitten wir Sie, diese mitzubringen.
Beim Kofferpacken bitte nicht vergessen:
Bitte melden Sie sich, wenn Sie Fragen zur Kofferpackliste haben.
Die Aufnahme von Begleitpersonen ist im Einzelfall möglich. Hierzu bitten wir Sie, sich direkt mit unserer Patientenaufnahme in Verbindung zu setzen.