
Ihr Weg in die MEDICLIN Hedon Klinik
Erfahren Sie hier, wie Sie eine Reha beantragen, was Sie im Falle eines Widerspruchs tun können, wie die Anmeldung funktioniert und was Sie zur Reha mitbringen sollten.
Vor dem Reha-Aufenthalt
Wie kann ich eine Reha in der MEDICLIN Hedon Klinik beantragen?
Grundsätzlich stehen Ihnen diese drei Wege offen:
- Nach einem Krankenhausaufenthalt. Der Klinikarzt oder ein Klinik-Sozialarbeiter beantragt eine Anschlussrehabilitation bzw. Anschlussheilbehandlung für Sie.
- Sie beantragen ein Heilverfahren bei Ihrem zuständigen Kostenträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Privatkrankenversicherung, Beihilfestelle). Sprechen Sie dafür zuerst mit Ihrem Haus- oder Facharzt.
- Als Selbstzahler. Fordern Sie hierfür unsere Angebote an.
Ihr Weg zur Reha
Eine Anschlussrehabilitation (AR, früher Anschlussheilbehandlung (AHB)) ist eine medizinische Rehabilitation, die zeitnah nach einer Krankenhausbehandlung oder einer ambulanten Operation beginnt.
Je nach Kostenträger dauert eine AR drei bis vier Wochen. Sie kann verlängert werden, wenn es der behandelnde Arzt medizinisch begründet.
Eine AR kann ambulant oder stationär in unserer Klinik stattfinden.
Die AR soll Ihnen dabei helfen, körperliche Funktionen und Fähigkeiten zurückzugewinnen, die durch eine Operation oder Erkrankung verloren gegangen sind. Wenn Sie noch erwerbstätig sind, ist die Rückkehr ins Arbeitsleben ein weiteres Ziel der Behandlung.
Ihr Weg zur Anschlussrehabilitation:
Die Ärzte im Krankenhaus stellen fest, ob eine AR erforderlich ist. Die Mitarbeiter des Krankenhaus-Sozialdienstes (oft auch als Patientenservice oder Überleitungsmanagement bezeichnet) sind verpflichtet, Ihnen bei der Antragstellung und der Auswahl der richtigen Klinik zu helfen. Sie haben das Recht, die Rehabilitationseinrichtung selbst auszuwählen.
- Möglichkeit 1: Sie werden direkt in die Rehabilitationseinrichtung verlegt. Das geschieht oft in dringenden Fällen, etwa nach einem Schlaganfall.
- Möglichkeit 2: Eine direkte Verlegung ist nicht möglich. Sie werden dann schnellstmöglich in die Rehabilitationseinrichtung verlegt, nachdem Ihre Kranken- oder Rentenversicherung kurzfristig über den Antrag entschieden hat.
- Wenn Sie berufsgenossenschaftlich versichert sind, kann das Krankenhaus den D-Arzt-Bericht direkt an uns senden.
- Bei Versicherten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ist eine Absprache mit der DRV notwendig.
- Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, Privat- und Zusatzversicherten muss die Kasse vor der Aufnahme zustimmen.
Sobald die Kostenübernahmeerklärung vorliegt, bzw. die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stimmen wir Ihren Aufnahmetermin mit dem behandelnden Krankenhaus ab.
Ein Heilverfahren (HV) ist eine medizinische Rehabilitation, die der Erhaltung Ihrer Gesundheit und Genesung dient. Sie werden vorwiegend mit natürlichen Heilmitteln behandelt. Möglich ist eine ambulante oder stationäre Behandlung.
Ziele
- Wir behandeln Erkrankungen und deren Folgezustände, die Ihre Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen können
- Gesundheitliche Schäden, die ohne Behandlung zu dauerhaften Erkrankungen führen können, wollen wir verbessern oder beseitigen
- Wir wollen bisherige Behandlungserfolge stabilisieren, damit sich chronische Erkrankungen nicht weiter verschlechtern.
So beantragen Sie ein Heilverfahren:
- Sprechen Sie als erstes mit Ihrem Haus- oder Facharzt. Dieser muss einschätzen, ob ein HV zur Verbesserung Ihrer Gesundheit oder zum Erhalt des aktuellen Gesundheitszustands notwendig ist.
- Gemeinsam mit Ihrem Haus- oder Facharzt füllen Sie den Rehabilitationsantrag der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder den Reha-Antrag der Krankenkassen aus. Wenn Sie berufstätig sind oder im arbeitsfähigen Alter, müssen Sie den Reha-Antrag bei der DRV stellen. In allen anderen Fällen ist Ihre Krankenkasse zuständig.
- Wählen Sie bereits bei der Antragstellung die Klinik aus, in der Sie behandelt werden möchten. Füllen Sie hierfür den Zusatzantrag “Wunschklinik“ aus.
- Schicken Sie den ausgefüllten Reha-Antrag und den Zusatzantrag für Ihre Wunschklinik an den zuständigen Kostenträger.
- Der Kostenträger muss innerhalb von vier Wochen über Ihren Antrag entscheiden. Sobald die schriftliche Zusage vorliegt, können Sie das Heilverfahren antreten.
Kostenträger bei einem Heilverfahren sind:
- für Angestellte und Arbeiter die DRV
- für Beamte die Beihilfestelle und die Privatversicherung
- Selbstständige tragen die Kosten zunächst selbst und lassen sich diese je nach Tarif durch die Versicherung erstatten
- für Rentner die Krankenkasse
Wenn Sie, z.B. als Privatpatient, nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können Sie nicht direkt von der Akutklinik in die Rehabilitationseinrichtung verlegt werden.
Für eine medizinische Reha kommt für Sie dann möglicherweise eine AGM in Frage. Diese ist möglich, wenn Sie berufstätig sind und in einer gesetzlichen Rentenversicherung, aber nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Die AGM wird auch dann angewandt, wenn die gestellte Diagnose nicht für eine Anschlussheilbehandlung anerkannt ist.
So beantragen Sie eine Anschlussgesundheitsmaßnahme
- Sprechen Sie zunächst mit Ihrem behandelnden Arzt oder mit den Mitarbeitern des Krankenhaus-Sozialdienstes darüber, ob Sie die Voraussetzungen für eine Reha erfüllen.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft vor Antritt der medizinischen Leistung Ihre persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
- Sie müssen selbst einen Antrag auf eine AGM stellen. Sie haben dabei das Recht, Ihre Wunschklinik selbst auszuwählen.
- Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, können Sie die Reha antreten.
Sie können unsere Leistungen auch ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer in Anspruch nehmen. In diesem Fall rechnen wir unsere Leistungen direkt mit Ihnen ab.
Für weitere Fragen hierzu nehmen Sie gerne Kontakt mit unserer Patientenaufnahme auf.
Kosten für den Reha-Aufenthalt
Wer übernimmt die Kosten?
- Ihre Krankenkasse, wenn Sie Rentner sind
- Ihre Rentenversicherung, wenn Sie noch im Berufsleben stehen und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherungsträger , wenn Sie einen Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall hatten
- Die Beihilfestelle, wenn Sie Kriegs- oder Wehrdienstbeschädigter sind
- Die Beihilfestelle und ihre Private Kasse, wenn sie Beamter sind
- Das Sozialamt, wenn Sie nicht krankenversichert oder rentenversichert sind, aber nach dem Sozialhilfegesetz als bedürftig gelten
Abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang übernimmt auch Ihre private Krankenversicherung die Kosten.
Zuzahlungen
Bei fast allen medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen müssen Sie als Erwachsener 10 Euro pro Tag selbst zuzahlen.
Dabei gilt:
- Für stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen eines Rentenversicherungsträgers und der Krankenkassen müssen Sie maximal für 42 Tage innerhalb eines Kalenderjahres zuzahlen.
- Bei einer Anschlussheilbehandlung der Krankenkasse oder bei einem stationären Krankenhausaufenthalt müssen Sie maximal für 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres zuzahlen.
- Bei einer Anschlussheilbehandlung des Rentenversicherungsträgers müssen Sie maximal für 14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres zuzahlen.
Sie waren in diesem Jahr schon einmal im Krankenhaus oder in einer Klinik und haben bereits Zuzahlungen geleistet? Bringen Sie bitte den Zahlungsbeleg dafür mit, damit wir dies berücksichtigen können.
Patienten unter 18 Jahren oder Patienten mit einem gültigen Befreiungsausweis sind von den Zuzahlungen befreit.
Bescheid und Widerspruch
Ihr zuständiger Kostenträger begutachtet und prüft Ihren Antrag auf Rehabilitation. Sie erhalten daraufhin einen Bescheid, ob Ihr Antrag genehmigt wurde.
Ihr Antrag wurde abgelehnt?
Innerhalb eines Monats können Sie dem Bescheid schriftlich widersprechen. Wir empfehlen, von diesem Recht Gebrauch zu machen: In vielen Fällen wird nach einem Widerspruch die Reha doch noch genehmigt.
Sie haben ein Recht auf Reha
Wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind, haben Sie einen Anspruch auf Reha: Laut § 4 Sozialgesetzbuch I haben Sie ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Die Rehabilitation ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen.
Anmeldung und Aufnahme
Checkliste: Das sollten Sie zu Ihrer Reha mitbringen
Oft ist es für Patienten schwierig zu entscheiden, was sie in die Klinik mitbringen sollten.
Unsere Kofferpackliste hilft Ihnen.
Möglicherweise treffen einige Dinge für Sie nicht zu (etwa Badebekleidung bei frisch operierten Patienten).
Beim Kofferpacken bitte nicht vergessen:
Persönliche Unterlagen
- Personalausweis
- Krankenversichertenkarte
- Sozialversicherungsnummer
- Arztberichte
- Röntgenbilder
- Verordnete Medikamente
- Allergiepass
Bekleidung
- Nachtwäsche
- Unterwäsche
- Strümpfe oder Socken
- Ausreichend bequeme Bekleidung
- Regenkleidung und Regenschirm
Sportbekleidung
- Gymnastik- oder Trainingsanzug
- Badebekleidung
- Bademantel
Schuhe
- Straßenschuhe
- Festes Schuhwerk
- Turnschuhe
- Badeschuhe
- Hausschuhe
Sonstiges
- Armbanduhr
- Wecker
- persönliche Toilettenartikel
- Nähzeug
- Haartrockner
- Taschentücher
- kleines Radio (wenn benötigt)
- Handtücher für die Therapie
Hilfsmittel, wenn benötigt (gerne mit Namen versehen)
- Stützstrümpfe
- Bandagen
- Schuhlöffel
- Strumpfanziehhilfe
- Mieder
- TENS-Geräte
- Einlagen
- Orthopädische Schuhe
- Unterarmgehstützen oder Stock
- Rollator
- Rollstuhl
- Ersatzbrille
- Blutzucker-Messgerät (bei selbstständiger Kontrolle)
Bitte melden Sie sich, wenn Sie Fragen zur Kofferpackliste haben.
Begleitpersonen
Die Aufnahme von Begleitpersonen ist im Einzelfall möglich. Hierzu bitten wir Sie, sich direkt mit unserer Patientenaufnahme in Verbindung zu setzen.