Wir sind für Sie da!
Ein Anruf oder eine E-Mail genügen und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
Sie können uns telefonisch jederzeit unter folgender Nummer erreichen:
Wir legen Wert auf eine gute Kommunikation mit unseren Zuweisern. Bitte sprechen Sie uns bei Fragen zu Ihren Patienten oder bei organisatorischen Anliegen jederzeit an.
Sie sind Arzt oder Sozialdienstmitarbeiter einer zuweisenden Klinik und möchten Ihren Patienten bei uns anmelden?
Hier finden Sie Hinweise zur Zuweisung Ihrer Patienten.
Sie können für die Anmeldung Ihrer Patienten für den Bereich der Rehabilitation auch das MEDICLIN Rehabetten-Portal auf www.freie-rehabetten.de nutzen. (Weitere Informationen finden Sie in der Infobox ).
Wenn Sie Fragen zur Überweisung Ihrer Patienten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ziel ist eine wohnortnahe Versorgung. Der Patient kommt nur tagsüber in unsere Klinik und ist am Nachmittag oder Abend wieder zu Hause.
Die persönlichen (medizinischen) und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind dieselben wie bei der stationären Rehabilitation. In einigen Fällen können die Reha-Ziele allerdings mit einer stationären Reha besser erreicht werden, deshalb sollten Sie Ihren Wunsch im Vorfeld mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen.
Bitte beachten: Die einfache Fahrzeit zur Reha- Einrichtung sollte nicht länger als 45 Minuten betragen.
Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation (AR) erfolgt unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt.
Eine AHB/AR kann ambulant oder stationär stattfinden.
So melden Sie Ihren Patienten bei uns an:
Schicken Sie den AR-Antrag und den AR-Befund nach telefonischer Rücksprache an: Patientenaufnahme Fax : + 495 91 9 18 18
Eine Anschlussgenesungsmaßnahme (AGM) ist ein spezielles Verfahren der Deutschen Rentenversicherung. Dabei wird der privat krankenversicherte Patient nicht direkt vom Krankenhaus in die Rehaklinik verlegt, sondern erst nach Genehmigung durch den Rentenversicherungsträger, sofern eine Zuständigkeit besteht.
Als Klinikarzt können Sie auch innerhalb von sechs Wochen nach Entlassung Ihres Patienten aus dem Akutkrankenhaus eine AGM-Maßnahme bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen.
Ein Heilverfahren ist auch ohne vorangehende Krankenhausbehandlung möglich.
Die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) ist eine stationäre Reha nach einem Arbeitsunfall. Eine BGSW erfolgt, wenn die Akutbehandlung, zum Beispiel im Krankenhaus, abgeschlossen ist.
Der D-Arzt stellt für Sie den Antrag.
Wir behandeln auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer. In diesem Fall verrechnen wir die Leistungen direkt mit dem Patienten.
Bitte beachten Sie zur Anmeldung Ihres Patienten unseren Anmeldebogen Neurologie